Baden-Württemberg
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 3 bis 4 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der Versorgungsempfänger liegt momentan deutlich unter diesem Zeitraum
Antragsfrist
Beihilfe nur gewährt, wenn der Antrag auf Beihilfe vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Bsp.: Aufwendungen, die im Jahr 2010 entstanden sind, können, bis Ablauf des Jahres 2012 geltend gemacht werden).
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mindestens 300 Euro beträgt. Wird diese Summe nicht erreicht, wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn der letzte Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt wurde. Soll der Antrag trotzdem bearbeitet werden, wird die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 Euro gekürzt (§ 17 Abs. 2 BVO).
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich
Bayern
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 2 bis 4 Wochen
Antragsfrist
Die Antragsfrist für die Beihilfe beträgt im Bundesland Bayern ein Jahr. Ausschlaggebend ist dabei das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Wird diese Summe innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann die Beihilfe auch dann gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro erreichen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Sachsen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten unter 15 Arbeitstagen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 EUR beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 EUR übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Saarland
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 2 bis 4 Wochen
Antragsfrist
Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von eines Jahres nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Festsetzungsstelle geltend gemacht wird.
Antragsgrenze
Einen Mindestbetrag zur Antragstellung sieht die BVO nicht (mehr) vor.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Rheinland-Pfalz
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bis zu 3 Wochen
Antragsfrist
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nur dann Beihilfe, wenn eine Frist von zwei Jahres nach der Entstehung der Aufwendung, spätestens zwei Jahre nach Ausstellen der ersten Rechnung eingehalten wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe kann nur beantragt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe beantragt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Hessen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bis zu 10 Tagen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen, der ersten Ausstellung der Rechnung oder der Bescheinigung des Geldwerts von Sachleistungen beantragt hat.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 250 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Krankenhausbehandlungen vorgesehen.
Thüringen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 4 bis 5 Wochen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich.
Sachsen-Anhalt
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 5 Wochen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich, Beihilfeanträge über 1.500 Euro werden aber bevorzugt bearbeitet.
Nordrhein-Westfalen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 4 bis 5 Wochen
Brandenburg
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge unter 1750€ ca. 5 Wochen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge ab 1750€ ca. 10 Tage
Antragsfrist
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind, spätestens jedoch ein Jahr nach Ausstellung der ersten Rechnung beantragt werden.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 € übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Berlin
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 4 bis 8 Wochen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann eine Beihilfe dennoch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bis zu 10 Tagen
Antragsfrist
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen. Die Festsetzungsstelle kann auf Antrag der oder des Beihilfeberechtigten Abschlagszahlungen leisten. Sie kann die Beihilfe in Ausnahmefällen im Einverständnis mit der oder dem Beihilfeberechtigten an Dritte auszahlen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Hamburg
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bis zu 10 Tagen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn Aufwendungen insgesamt 15 Euro überschreiten.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur bei Rehamaßnahmen möglich, die ohne eine Vorauszahlung nicht begonnen werden.
Schleswig-Holstein
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bis zu 10 Tagen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Sanatorium, Reha-Maßnahmen) vorgesehen, die ohne eine Vorauszahlung des Patienten nicht begonnen werden.
Antrag nur auf Anforderung bei der Beihilfestelle
Bremen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 6 bis 8 Wochen
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt hat.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die beihilfefähigen Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht, so muss für die Aufwendungen trotzdem eine Beihilfe gewährt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Anträge auf Abschlagszahlung sieht die Bremische Beihilfeverordnung zwar vor, um Verwaltungsaufwand und somit längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, bietet die bremische Beihilfestelle die Möglichkeit, Beihilfeanträge mit hoher Summe bevorzugt zu bearbeiten. Dazu genügt ein kurzer Vermerk auf dem Beihilfeantrag.
Niedersachsen
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 14 bis 16 Tage + 3-5 Tage Bankweg
Antragsfrist
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Antragseingang bei der Beihilfefestsetzungsstelle (Eingangsstempel der Poststelle).
Antragsgrenze
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 EUR beträgt. Bei geringeren Aufwendungen wird eine Beihilfe dann trotzdem gewährt, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstehen würde.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Bund
Derzeit liegt die Bearbeitungsdauer für Beihilfen der aktiven Beamten bei durchschnittlich 2 bis 4 Wochen
Antragsfrist
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Kurzes auf einen Blick:
Die Bearbeitungszeit variieren je nach Bundesland
Bei Stoßzeiten z.B. Jahresende, Feiertage oder Ferien verlängert sich die Bearbeitungszeit
Untätigkeitsklagen können erst nach 3 Monaten eingereicht werden
Arztkosten müssen ggf. vorab aus eigener Tasche beglichen werden
Tipp & Tricks:
Vereinbaren Sie eine Zahlungsfrist von einem Monat, um nicht vorab in die eigene Tasche greifen zu müssen.
Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Unterlagen sorgfältig und gut leserlich weitergeleitet werden. Das verzögert nicht die Bearbeitung und Erstattung der zustehenden Leistung.
Wissenswert:
Beamte beziehen Beihilfeleistungen und können mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) die Restkosten abdecken.
Die Arztrechnung kann erst nach der Behandlung an die Beihilfe weitergeleitet werden.
Die Beihilfe ist mit der Bearbeitung der Eingegangenen Rechnungen rückständig und orientiert sich nach der Beihilfeverordnung oder Bundesbeihilfeverordnung.
Die Leistungslücke der Beihilfeleistung sollte mit dem sog. Beihilfeergänzungstarif gedeckt werden.