Privat- und Diensthaftpflichtversicherung

Kleine Missgeschicke passieren immer wieder – leider auch während der Dienstzeit.

Egal, ob an einem Teil Ihrer beruflichen Ausrüstung oder dem Dienstfahrzeug, solche Schäden können schnell teuer werden.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist per Definition eine Berufshaftpflicht für Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Die Diensthaftpflicht leistet, wenn bei beruflichen Tätigkeiten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen, für die Sie der Dienstherr in Regress nimmt bzw. für die Sie haftbar sind.

Bei welchen Schäden tritt die Diensthaftpflicht Versicherung für mich ein?

Wie eine Privathaftpflichtversicherung es im Privatleben tut, schützt die
Diensthaftpflichtversicherung Sie vor Schadensersatzansprüchen von Geschädigten, welche direkt an Sie gerichtet sind oder vom Dienstherrn an Sie weitergereicht werden. Mit einer Police der Diensthaftpflichtversicherung genießen Sie also Versicherungsschutz gegen dienstliche Schadensersatzansprüche. Hier unterscheiden sich die verschiedenen Versicherer aber auch im Versicherungsumfang, angebotenen Zusatzbausteinen, Deckungssummen oder der Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitieren Sie von dem speziell auf Ihren Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeiden mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte, finanzielle Folgen. Für Beamte sowie Personen, die sich im Angestelltenverhältnis des Öffentlichen Dienstes befinden, ist es sinnvoll ein besonderes Augenmerk auf die bestehenden Versicherungen zu legen.

Personenschäden, Vermögensschäden oder auch Sachschäden können bei einer fehlenden Absicherung sehr schnell zu einem enormen finanziellen Risiko werden. Der Dienstherr wird aber, soweit möglich, versuchen Sie in die Haftung zu nehmen. Deshalb sollten Sie sich schützen und eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Die Police der Diensthaftpflichtversicherung kann Sie schnell und sicher vor den möglichen finanziellen Schäden bewahren.

Viele glauben, die Privathaftpflichtversicherung greife im Falle einer groben Fahrlässigkeit während der Dienstzeit. Allerdings ist dies nicht der Fall. Risiken aus dienstlicher und amtlicher Tätigkeit sind in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, sodass die Diensthaftpflichtversicherung an dieser Stelle eine wichtige Ergänzung darstellt.

Fallbespiele

Patrick S., 20

Der Wegfall der Prokura wurde nicht im Handelsregister vermerkt. Der ehemalige Prokurist schließt ein unsinniges Geschäft für das Unternehmen ab. Vertragspartner beruht sich auf den Inhalt des Handelsregisters.

Annika J., 27, Lehrerin

Begibt sich mit Ihrer Klasse in den Schlossgarten. Dabei ist Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und ein Schüler verletzt sich dabei.

Paul S., 32, Polizist

Feuert seine Dienstwaffe im Einsatz ab und verletzt eine unbeteiligte Person.

Für wen ist eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung geeignet?

    • Geeignet für Privatpersonen, die sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten schützen möchten.
    • Abschluss sinnvoll für alle, die nicht über eine berufliche Haftpflichtversicherung verfügen.
    • Hauptzielgruppe sind Berufstätige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Dritten Schaden zufügen könnten.
    • Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsinhaber, die nicht durch eine betriebliche Haftpflicht abgedeckt sind.

Warum ist der Abschluss sinnvoll?

    • Schützt vor finanziellen Konsequenzen, wenn man versehentlich das Eigentum oder die Gesundheit anderer schädigt.
    • Deckt oft auch Schäden durch Angehörige oder Haustiere.
    • Bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten.
    • Absicherung gegenüber finanziellen Verlusten durch Haftpflichtansprüche im Dienst.

Vorteile von Privat- und Diensthaftpflicht-versicherung

Finanzielle Sicherheit

Beide Versicherungen bieten finanzielle Absicherung bei Schadensersatz-forderungen, die aus fahrlässig verursachten Schäden resultieren.

Umfassender Schutz

Die Privat- und Diensthaftpflicht-versicherung bieten einen umfassenden Schutz für unterschiedliche Lebensbereiche, sei es im privaten Umfeld oder während beruflicher Tätigkeiten.

Rechtlicher Schutz

Die Versicherungen übernehmen oft auch die Kosten für rechtliche Auseinander-setzungen und Anwaltskosten im Zusammenhang mit Haftpflicht-ansprüchen.

Vorteile von Privat- und Diensthaftpflicht-versicherung

Finanzielle Sicherheit

Beide Versicherungen bieten finanzielle Absicherung bei Schadensersatz-forderungen, die aus fahrlässig verursachten Schäden resultieren.

Umfassender Schutz

Die Privat- und Diensthaftpflicht-versicherung bieten einen umfassenden Schutz für unterschiedliche Lebensbereiche, sei es im privaten Umfeld oder während beruflicher Tätigkeiten.

Rechtlicher Schutz

Die Versicherungen übernehmen oft auch die Kosten für rechtliche Auseinander-setzungen und Anwaltskosten im Zusammenhang mit Haftpflicht-ansprüchen.

Welche Zusatzklauseln können eingeschlossen werden?

Schlüsselverlust

Deckt die Kosten für den Austausch von Schlössern im Falle eines verlorenen Schlüssels.

Mietsachschäden

Schützt vor den finanziellen Konsequenzen von Schäden an gemieteten Räumlichkeiten.

Gefälligkeitsschäden

Bezieht sich auf Schäden, die man als Gefälligkeit für andere erbringt.

Welche Personen werden eingeschlossen?

Deckt den Versicherungsnehmer, dessen Familie und oft auch Gäste im Versicherungsumfang ab.

Versichert die beruflichen Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers sowie oft auch mitversicherte Mitarbeiter.

Können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden?

Die Beiträge zur Privathaftpflicht sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. (hier)

Bei Selbstständigen und Freiberuflern können die Beiträge zur Diensthaftpflicht in der Regel als betriebliche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Es ist ratsam, dies mit einem Steuerberater zu klären. (hier)

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