Dienstunfähigkeitsversicherung – Ihre Absicherung für die Dienstzeit!
"Wenn ich dienstunfähig werde, dann erhalte ich vom Staat monatlich Geld!"
Dieser Mythos herrscht seit Jahren unter den Beamten.
Aber was passiert wirklich, wenn man dienstunfähig wird und seinem Dienst nicht mehr nachkommen kann?
Welche finanziellen Lücken hat man ohne eine Dienstunfähigkeit?
Die finanziellen Lücken sind von verschiedenen Lebenssituation abhängig.
Hierbei ist es umso wichtiger seinen bestehenden Vertrag zu optimieren. Bei der sozialen Versorgung werden die Kosten für z.B. private Krankenversicherung von den Dienstherren nicht direkt übernommen und müssen daher von dir getragen werden.
Interessante Punkte bei der Dienstunfähigkeit?
- DU ist nicht gleich BU, Dienstunfähigkeitsklausel wird bei Bediensteten (Beamte/r auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit) benötigt.
- Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel (Besonderheit bei Vollzugsbeamten und Polizisten)
- Anpassung der Absicherung beim Beamtenstatuswechsel oder Lebenssituation
- Als Beamtenanwärter oder Beamte die Finanzlücke zum Ruhegehalt schließen
- Möglichkeit den Schutz zu erweitern z.B Teildienstunfähigkeit
- Spezielle Klauseln für Polizisten und Brandmeister
- Rentenhöhe
- Rentenjahre
- Beitragsdynamik
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Teildienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit?
Wirst du als Beamte/r auf Widerruf/Probe dienstunfähig, wirst Du von deinen Dienstherren vom Dienst entlassen.
Zu diesen Anlass hast Du, ohne einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine finanzielle Unterstützung zu erwarten. Das heißt, Du wirst von der Grundsicherungsleistung (umgangssprachlich Hartz IV genannt) und Wohngeld abhängig.
Außnahme
Wenn du als Beamte/r auf Widerruf/Probe durch einen Dienstunfall bzw. eine Dienstschädigung erleidest und Du deshalb deinen Dienst nicht ausführen kannst, werden Dir in diesem Fall Versorgungsansprüche von deinem Dienstherrn zugesprochen.
Als Beamter auf Lebenszeit
Hast du eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 60 Monate für deinen Dienstherren geleistet, so hast du einen Anspruch auf das sog. Ruhegehalt (Pension). Somit erfolgt die Versorgung durch deinen Dienstherrn. Die Höhe der monatlichen Versorgung ist von deinen Dienstjahren abhängig.
Was Du beachten solltest
Die Einkommenslücke ist in den ersten 20 Jahren umso größer. Die Bezüge erstrecken sich nach 60 Monat gerade auf ca. 35% das vorherige Einkommen. Solltest du 40 Dienstjahre abgeleistet haben, so besteht ein Anspruch auf den Höchstruhegehaltssatz von 71,75%. Die Regelung ist im Bundesbeamtengesetzt (§ 44) geregelt.
Achtung!
Kindererziehungszeit und Teilzeit wird nicht als volles Jahr bewertet.
Wie wird mein Ruhegehalt berechnet?
Das Ruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen.
Der Ruhegehaltssatz erhöht sich für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 Prozent. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, die Sie erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) erreichen.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind in der Regel die Dienstbezüge, die Ihnen in den letzten zwei Jahren vor Pensionierung zustanden. Dabei sind Zulagen und Zuschläge grundsätzlich ausgenommen.
Auf welche Besonderheiten sollte ich beim Abschluss einer DU achten?
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Achten Sie hierbei, ob der Versicherer eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) enthält. Wird die Klausel nicht eindeutig geregelt, dann wird nur im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet.
Allerdings bieten nicht alle Gesellschaften eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel an. Welche Versicherer Verträge mit einer solchen Klausel anbieten, finden Sie am besten mithilfe eines Vergleichs heraus.
Achten Sie darauf
Dass die DU-Klausel nicht Einschränkungen wie „Recht auf Nachprüfung“
vorbehält. Dabei sollte der Versicherer bei einem Leistungsfall direkt leisten.
Gibt es weitere Besonderheiten für andere Berufsgruppen?
Für die Helden in Uniform gibt es ebenfalls eine Ausnahme.
Sowohl Polizisten, Vollzugsbeamte oder Feuerwehrmann/frau sind bei ihrem Dienst einer größeren Gefahr ausgesetzt, weshalb die Versicherer eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel eingeführt haben.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Positiv für Dich!
Dabei zählt nur der von dir letzte ausgeübte Beruf, in dem die Berufsunfähigkeit zustande kam. Der Versicherer verzichtet hierbei dich einen sog. Verweisungsberuf auszuüben.
Teildienstunfähigkeit
Wird festgestellt das der ausgeübte Beruf eingeschränkt fortgeführt werden kann, so wir ein bestimmter Anteil aus der Dienstunfähigkeitsrente ausgezahlt. Ein möglicher Einkommensverlust wird hierbei ausgeglichen.
FAQ für Dienstunfähigkeit auf einen Blick
Sollte der derzeitige Beruf zumindest zu 50% nicht mehr ausgeübt werden und der Zustand länger als sechs Wochen anhält, so greift die DU-Versicherung bis zum Beginn/Wiedereingliederung oder Pensionsalter.
Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt. Der Amtsarzt erstellt nach einer sorgfältigen medizinischen Untersuchung ein Attest. Der Dienstherr zieht zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit das Attest des Amtsarztes heran und entscheidet, ob Du vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden kannst.
Wichtig!
Ist eine Ausübung des derzeitigen oder vergleichbaren Berufes möglich sein, so wird man von seinen Dienstherren versetzt. Ein Anspruch auf das Ruhegehalt besteht in diesem Fall nicht.
Die Höhe der monatlichen DU-Rente wird anhand der Besoldungsgruppe festgelegt. Einige Versicherer orientieren sich jedoch nicht nach der besagten Besoldungsgruppe, weshalb eine höhere monatliche DU-Rente vereinbart werden kann.
Eine einheitliche Regelung gibt es hierbei nicht. Empfehlenswert wäre hierbei eine monatliche DU-Rente bis zum Erhalt der Pension. Erst nach einer ausführlichen Analyse lässt sich eine finale Aussage treffen.
Wissenswert:
Versicherer stufen gewisse Berufsgruppen als risikoreich ein, weshalb eine Absicherung bis zum Pensionsalter nicht möglich ist.
Deine Berufsgruppe übt neben den Feuerwehrmann/frau eine körperliche und psychisch fordernde Tätigkeit aus. Besonders zu achten ist auf die sog. Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel. Die Klausel sollte in jedem Fall eingeschlossen werden.
Deine Berufsgruppe übt mit der Polizei und den Vollzugsbeamten eine körperliche und psychisch fordernde Tätigkeit aus. Besonders zu achten ist hierbei auf die sog. Dienstunfähigkeitsklausel „G-26-Absicherung“.
Im Schnitt wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig. Die größte Ursache für die Dienstunfähigkeit ist der psychische Druck. Das soll Dich jedoch nicht abschrecken diesen Beruf zu erlernen oder auszuüben.
Im Regelfall dauert es zwischen der Meldung des Leistungsfalles bis zu der Auszahlung ca. 3-6 Monate. Eine längere Wartezeit ist deshalb fragwürdig und sollte unmittelbar mit dem Versicherer geklärt werden.
Grundsätzlich sieht das Finanzamt die monatliche DU-Rente an und wird unter „sonstige Einkünfte“ aufgeführt.
Beim Bezug vom Arbeitslosengeld I, Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld wird die DU-Rente nicht als Einkommen, da Du nicht erwerbsfähig bist. Beim Bezug der Grundsicherung wird die monatliche DU-Rente angerechnet. 83% müssen versteuert werden. * Stand 2023
Sollte dein Jahreseinkommen unter den Grundfreibetrag von 10.908€ liegen erhältst du die monatliche DU-Rente steuerfrei.
Die Beiträge für die Dienstunfähigkeit können steuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden. (hier)