Entgelt

Im Gegensatz zu Beamten und Beamtenanwärter erhalten die Angestellten im öffentlichen Dienst statt Bezüge ein sog. Entgelt. Hierbei wird anhand der Entgelttabelle ein monatliches Tabellenentgelt ausbezahlt.

Für die meisten Angestellten gilt einer der folgenden Tarifverträge:

  • für Angestellte von Bund und Kommunen (Inkrafttreten zum 1.Oktober 2005) (z.B. Bundesamt, Stadtverwaltung) gilt oft der TVöD
  • für Angestellte der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur) gilt der TV-BA
  • für Angestellte der Bundesländer (z.B. NRW, Berlin): der TV-L (Inkrafttreten zum 1. November 2006)
  • Ausnahme Hessen – eigener Tarifvertrag TV-H (Inkrafttreten zum 1. Januar 2010)
  • für Angestellte von Versorgungsbetrieben (z.B. Stadtwerke): der TV-V
  • für Angestellte von Nahverkehrsbetrieben (z.B. Stadtbus): der für das Bundesland gültige TV-N

Zu dem festgelegten monatlichen Tabellenentgelt erwirtschaften die Beschäftigten nach TVöD, TV-L und TV-H weitere Einkommensbestandteile:

  • Zuschläge für Sonderformen der Arbeit
  • Erschwerniszuschläge
  • Entgeltgruppenzulagen (aktuell nur TVöD Bund und TV-L)
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Kinderzulage (nur TV-H)
  • Jubiläumszulage
  • Vermögenswirksame Leistungen
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