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90% der Krankenkassen bieten ähnliche Grundleistungen an

Grundleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sich auf die Basisleistungen, die von allen Krankenkassen in Deutschland gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) V angeboten werden müssen. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt und umfassen eine Vielzahl medizinisch notwendiger Behandlungen, Untersuchungen, Arzneimittel und weitere medizinische Leistungen

Hier sind einige Beispiele für Grundleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Ambulante ärztliche Behandlung: Die Kosten für Besuche beim Hausarzt oder Facharzt sowie für notwendige Untersuchungen und Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen.

Stationäre Behandlung: Die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Operationen und andere stationäre Behandlungen werden abgedeckt.

Arzneimittel: Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, die auf der Liste der erstattungsfähigen Medikamente stehen, werden von der Krankenkasse übernommen.

Medizinische Hilfsmittel: Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Hörgeräte oder Kompressionsstrümpfe, die für die medizinische Versorgung notwendig sind.

Vorsorgeuntersuchungen: Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa Krebsvorsorgeuntersuchungen, werden von der Krankenkasse übernommen.

Zahnärztliche Behandlung: Grundlegende zahnärztliche Leistungen, wie etwa Kontrolluntersuchungen, Zahnreinigungen oder Füllungen, werden abgedeckt

10% nennen sich Mehrleistungen und werden von den Krankenkassen in diverser Ausprägung angeboten.

Mehrleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sich auf zusätzliche Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. Während die Grundleistungen die Basisleistungen darstellen, die von allen Krankenkassen gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) V angeboten werden müssen, bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu erhalten.

Diese Mehrleistungen können verschiedene Formen annehmen, darunter:

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Einige Krankenkassen bieten erweiterte Vorsorgeuntersuchungen an, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgehen. Dies kann zum Beispiel spezielle Check-ups oder Screening-Untersuchungen für bestimmte Krankheiten umfassen.

Alternative Heilmethoden: Einige Krankenkassen erstatten die Kosten für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Zusätzliche Zahnleistungen: Neben den grundlegenden zahnärztlichen Behandlungen können einige Krankenkassen auch Zusatzleistungen wie hochwertigen Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigungen anbieten.

Gesundheitskurse und Präventionsmaßnahmen: Einige Krankenkassen fördern die Gesundheitsprävention, indem sie ihren Versicherten die Teilnahme an Gesundheitskursen, Sportprogrammen oder Stressbewältigungskursen ermöglichen. 

95 Krankenkassen gibt es bundesweit.

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