Ratgeber für PKV

Kündigung

Die private Krankenversicherung Bedarf einen richtigen Vergleich. Dabei gibt auf einige Punkte zu achten, um den für sich passenden Versicherer zu finden.

Achten Sie darauf sich frühzeitig um den Wechsel in die private Krankenversicherung zu kümmern. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig gekümmert haben, so müssen Sie meist eine zeitliche und finanzielle Einbuße hinnehmen. Die GKV setzt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten voraus, sodass hierbei für diesen Zeitraum der Mehrbeitrag abgeführt werden muss. Unsere Empfehlung ist daher sich zwei bis vier Wochen vor dem Amtsantritt um die private Krankenversicherung zu kümmern.

Einige Versicherer bieten hierbei die Möglichkeit „rückwirkend“ zu versichern. Hierbei muss Ihr Fall einzeln geprüft werden.

Experten-Tipp

Ein Wechsel in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich

Angestellte, welche arbeitslos werden und somit die Entgeltgrenze nicht überschreiten werden automatisch gesetzlich pflichtversichert.

Experten-Tipp

Ein Wechsel in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich

Angestellte, welche arbeitslos werden und somit die Entgeltgrenze nicht überschreiten werden automatisch gesetzlich pflichtversichert.

Kündigung nach der Anwärterzeit

Die Anwärterzeit jeden angehenden Beamten ist unterschiedlich.

Beachte Sie dabei, dass die vorgegebene Kündigungsfrist deshalb nicht relevant ist. Beamtenanwärter haben nämlich ein beim Statuswechsel als Beamte auf Probe ein Sonderkündigungsrecht.

Vorteil

Der aktuelle Versicherer kann zum bekannten Umstellungstermin gekündigt werden. Geringer Verlust, da die Altersrückstellung in der Anwärterzeit nicht gebildet werden. Allerdings muss man sich beim neuen Versicherer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.

Vorteil

Der aktuelle Versicherer kann zum bekannten Umstellungstermin gekündigt werden. Geringer Verlust, da die Altersrückstellung in der Anwärterzeit nicht gebildet werden. Allerdings muss man sich beim neuen Versicherer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.

Risikobewertung

Beim Wunsch sich privat versichern zu wollen, müssen bei dem einzelnen Versicherer die sog. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortetet werden.

Je nach Krankheitsbild und Krankheitsverlauf bewerten die Versicherer das Versicherungsrisiko unterschiedlich bewertet. Vom Risikozuschlag bis zum Leistungsausschluss oder eine Kombination aus beiden kann dich hierbei erwarten. Akute Krankheiten, ambulante Behandlungen und stationäre Aufenthalte werden zeitlich begrenzt rückwirkend abgefragt. Keine Sorge, der schnelle Arztbesuch wegen einer Erkältung oder Grippe muss nicht angegeben werden.

Leistungen des Tarifes

Bei der Auswahl der passenden PKV sollte nicht nur auf einen Tarifbaustein, sondern auf den gesamten Tarif geachtet werden. Ziehen wir uns die Zahnleistungen der PKV als Beispiel ran. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass eine Zahnzusatzversicherung für privatversicherte nicht möglich ist, da die Krankheitsvollkostenversicherung bereits alle Leistungen umfasst. Achte deshalb bei der Auswahl auf einen leistungsumfangreichen Tarif.

Das 3in1-Paket

Dabei umfasst das Paket die wichtigste Absicherung für einen Beamten und Beamtenanwärter.
Grundsätzlich ist es eine praktische Lösung, um sich vollumfänglich zu schützen. Allerdings werden solche Pakete zu einem sehr günstigen Beitrag angeboten und wodurch der Leistungsumfang leidet.

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