Wohngebäudeversicherung
Krankenversicherung für die eigenen vier Wände
- Leistungsdeckung von Reparaturarbeiten bis Wiederaufbau
- Absicherung bei Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser
- Schutz für Haus- bzw. Gebäudebesitzer
Die Natur ist unberechenbar und kann Sie Ihren „Besitz“ kosten für welches Sie so lange gespart haben.
Auch durch eigene unabsichtliche oder absichtliche Entscheidungen und Handlungen entstehen Schäden, welche Sie tief in den Geldbeutel greifen lassen.
Die Wohngebäudeversicherung dient dazu da, um Haus- bzw. Gebäudebesitzer (auch Eigentürmergemeinschaften) bei Schadensfall vor unerlässlichen Kosten zu schützen.
Was kostet mich die Wohngebäudeversicherung Damit der Versicherer ein passendes Angebot anbieten kann werden mehrere Faktoren herangezogen, um die Kosten zu berechnen.
Folgende Faktoren werden vom Versicherer herangezogen
- Die versicherten Gefahren und der Leistungsumfang spiegelt sich in Ihrem Beitrag wieder.
- Die Lage des Gebäudes ist für den Versicherer notwendig, um das Versicherungsrisiko einschätzen zu können. Zum Beispiel sie wohnen in einer Region, welche dafür Überschwemmungen bekannt ist. z.B. bei Bruchschäden
- Je mehr Quadratmeteranzahl der Wohnfläche abgedeckt werden, um so höher sind die Kosten
- Die Bauweise und das Alter des Gebäudes ist ein wichtiger Punkt. Erfahrungsgemäß sind die Kosten für ein älteres Gebäude höher.
Wie ermittelt sich die Wohnfläche?
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume eines Wohnhauses einschließlich der Hobbyräume.
Nicht zu berücksichtigen sind folgende
- Treppen
- Balkone
- Loggien
- Terrassen
- Keller- und Dachbodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyräumen ausgebaut sind
Dachschrägen dürfen bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht abgezogen werden.
Kann ich meinen Versicherungsschutz erweitern?
Durch Zusatzbausteine lässt sich der Basistarif erweitern.
Folgende Zusatzbausteine können eingeschlossen werden:
- Elementarschutz z.B. bei Überschwemmungen
- Gebäudeaußenverglasung z.B. bei Bruchschäden
- Notfallservice für Handwerker z.B. für den Schlüsselnotdienst
- Schadenersatzansprüche gegen Dritte z.B. bei vermietetem Objekt
- Schäden durch Heizöl z.B. bei Schäden am Gebäude
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn das Gebäude gekauft, verkauft oder geerbt wird?
Sollte ein Eigentümerwechsel bevorstehen, so wird die Wohngebäudeversicherung an den neuen Eigentümer übergehen.
Der neue Eigentümer kann allerdings den Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung oder zu der letzten Zahlungsperiode kündigen. Im Todesfall wird die Wohngebäudeversicherung an die begünstigten im Testament Person übergeben.
Hierbei möchte man einen ununterbrochenen Schutz der Immobilie sicherstellen.
Was ist der Unterschied zwischen der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung?
Die Hausratversicherung deckt Kosten für den Besitz ab, welcher nicht mit ihren Hauswänden oder ein Teil des Gebäudes verbunden ist.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Kosten für Schäden an der Immobilie z.B. Hauswände und für das fest verbaute Inventar z.B. Einbauküche
Greift die Wohngebäudeversicherung bei einem Mietausfall?
Sollten Sie durch Ihren Mieter oder Mieterin anteilige oder komplette Mietausfälle haben, so gibt es Versicherer, welche für diese Kosten aufkommen bis die Räumlichkeiten wieder benutzbar sind. Die Kosten im Schadensfall werden hierbei bis zu 24 Monaten gedeckt.
Sichert die Wohngebäudeversicherung bei einer groben Fahrlässigkeit ab?
Grundsätzlich bieten die Versicherer keinen Schutz bei grober Fahrlässigkeit an und leisten nicht bei einem Schadensfall. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen, wo der Versicherer solch einen Leistungsumfang absichert.
Muss ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung und muss daher nicht abgeschlossen werden.
Jedoch hat uns die Vergangenheit gelehrt, dass eine Naturkatastrophe unangekündigt auftritt und eine Unmenge an Schäden anrichten kann. Ohne der Wohngebäudeversicherung kommen sie für die entstandenen Schäden in voller Höhe auf. In vielen Fällen führt dieses Ereignis zu der finanziellen Ruine.
Kann die Wohngebäudeversicherung bereits beim Neubau abgesichert werden?
Manche Versicherer bieten bereits beim Neubau des Gebäudes eine Police gegen die vereinbarten Gefahren an.
Experten-Tipp
Beim Neubau erhalten Sie bei einigen Versicherer einen attraktiven Beitragsnachlass
Brauche ich bei einer Photovoltaikanlage eine Photovoltaikversicherung?
Einige Versicherer haben bei der Wohngebäudeversicherung die Photovoltaikanlage eingeschlossen. Allerdings ist hierbei auf den Leistungsumfang zu achten.
Kann ich mit der Wohngebäudeversicherung unterversichert sein?
Wählen sie hierbei die notwendige Versicherungssumme aus, welche den Wiederaufbau, die Größe und die Ausstattung finanzieren könnte.
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme unter den Neubauwert handelt es sich hierbei um eine „Unterversicherung“, bei welcher im Schadensfall der Versicherer womöglich nur anteilig die Kosten tragen würde.
Können die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Ausnahme
Selbstständige und Freiberufler können in der Wohnung bzw. im Haus das Zimmer, welches für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nutzen als Werbungs- bzw. Betriebskosten
steuerlich geltend machen. (hier)
Was mache ich bei einem Schaden?
Ereignet sich ein Schadensfall so kann der Schadensfall so sollte dieser per Telefon, schriftlich oder beim Versicherer vor Ort gemeldet werden.
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Ihre Fahrradboxen oder -garagen, Müllboxen, Wallboxen für Ihr Elektrofahrzeug sowie
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